Höhlenschutz - die Position der organisierten Höhlenforscher


Eine Höhle ist ein vielfältiges und empfindliches Naturphänomen, das als wissenschaftliches Archiv, als Lebensraum und nicht zuletzt aus ästhetischen Gründen unbedingt erhaltenswert ist. Jeder, der schon einmal den Vergleich einer unberührten Höhle mit einer durch Vandalismus zerstörten Tropfsteinhöhle oder einer mit Müll verfüllten Schachthöhle gesehen hat, wird schnell einsehen, dass Höhlenschutz notwendig ist. Karsthöhlen sind keine isolierten Gebilde, sondern als Bestandteil eines großen Karstsystems in einen Gesamtkreislauf eingebunden. Mülleinträge wie Autowracks, Ölfässer, Farb- und Lösungsmittelrückstände oder organische Abfälle können mit dem Sickerwasser sehr schnell und nahezu ungefiltert in das Grundwasser gelangen und dort zur Verunreinigung ganzer Trinkwassergebiete führen. Auch das Ausbringen von Düngemitteln oder Pestiziden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Karstgebieten ist aus diesem Grund sehr problematisch.

Internationales Höhlenschutzmotto
"Wenn Du in
eine Höhle gehst...
nimm nichts mit,
lass nichts zurück,
zerstöre nichts und
schlag nichts tot!"


Ethik - Richtlinien der deutschen Höhlenforscher

Auf der Hauptversammlung am 23. Mai 1998 in Gerolstein/Eifel hat der Verband deutscher Höhlen- und Karstforscher e.V. folgende Ethik-Richtlinien zum Schutz von Höhlen und anderen Karsterscheinungen beschlossen:
Karsterscheinungen - und insbesondere Höhlen mit ihrem Inhalt - unterliegen verschiedenen Gefährdungen:
* totale oder teilweise Zerstörung durch Rohstoffgewinnung oder Baumaßnahmen
* Eintrag von Schadstoffen durch natürliche Vorgänge oder künstliche Deponierung
* Überfrequentierung durch Besucher
* Raubgrabungen nach archäologischen, paläontologischen oder mineralogischen Funden.
Es gehört zur Ethik der organisierten Höhlenforschung in Deutschland, Maßnahmen gegen jede dieser Gefährdungsformen zu ergreifen, mit der Zielsetzung eines möglichst unveränderten Erhaltes von Karsterscheinungen und zur Abwehr zusätzlicher Reglementierungen. Dazu zählt ein verantwortlicher und respektvoller Umgang bei der Erforschung und beim Besuch von Karsterscheinungen/Höhlen, der sich weltweit in folgenden Verhaltensweisen manifestiert:
* Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, Besitzerrechte und Rücksichtnahme auf andere Beteiligte (Anwohner, örtliche Höhlenforscher)
* Weiterbildung im Hinblick auf richtiges Verhalten im Sinne des Natur- und Denkmalschutzes
* Anwendung schonender Befahrungsmethoden (z.B. Elektrolicht, Vermeiden von Zerstörung oder Verschmutzung von Speläothemen, Verzicht auf Lärm, Verzicht auf Biwaks in kleinen Höhlen, keine unnötigen Einbauten bzw. ihre Entfernung nach der Erforschung, kein Zurücklassen von Abfällen, keine Massenbegehungen von Höhlen usw.)
* Anwendung schonender Erforschungsmethoden (keine oder unauffällige Messpunkte, ggf. Verzicht auf die Dokumentation sehr fragiler Bereiche, Fortsetzungssuche unter Beachtung der archäologischen und paläontologischen Situation usw.); Motto: Nimm nichts mit, lass nichts zurück, zerstöre nichts und schlag nichts tot
* Grundsätzlicher Verzicht auf Winterbefahrungen in Fledermauswinterquartieren
* Kontrolle über die Befahrungsfrequenzen durch Zugangsregelungen mit dem Besitzer bzw. durch Verschluss gefährdeter Höhlen
* Einflussnahme auf schädigende Vorgänge in Karstgebieten bzw. im Umfeld von Höhlen (z.B. Überdüngung, Deponieprojekte, Abbauvorhaben usw.)
* Öffentlichkeitsarbeit und Abfassung von Publikationen unter den Gesichtspunkten des Karst/Höhlenschutzes (z.B. keine exakten Lageangaben bei gefährdeten Höhlen) und einer fachlich kompetenten Information (z.B. keine persönliche Selbstdarstellung in Abenteuerberichten)
* Bei einer begründeten Umgestaltung von Höhlen für kommerzielle Zwecke muss die Forderung einer nachhaltigen Nutzung erfüllt sein
Helfen Sie, die Welt ohne Licht zu erhalten. Sie sind nur Gast in ihr!
 
Trecking

Höhlen werden zunehmend von nur sportlich interessierten Höhlengehern und Abenteurern als "Sportstätte" missbraucht. Der VdHK bezieht dazu folgendermaßen Stellung:
Definitionen und Bewertungskriterien für kommerzielles Höhlentrekking,
beschlossen von der Hauptversammlung am 23. Mai 1998 in Gerolstein/Eifel
Höhlen sind ein einzigartiger und sehr verletzlicher Teil unseres naturhistorischen Erbes. Sie stellen bedeutende Archive der Erdgeschichte dar und enthalten wissenschaftlich wertvolle Informationen über die Entwicklung der Tierwelt und der menschlichen Kulturen, über die Entstehung der Landschaft und die Auswirkungen von Klima- und Umweltveränderungen. Es ist unsere moralische Pflicht, die Höhlenwelt zum Nutzen und zur Freude künftiger Generationen zu erhalten.
Aus diesem Grund lehnen die höhlenkundlichen D-A-CH-Organisationen (VdHK, VÖH, SGH) die Befahrung von unerschlossenen Höhlen durch eine allzugroße Zahl von Besuchern grundsätzlich ab.
Das wachsende Interesse an Höhlentouren erfordert Richtlinien. Deshalb stellen die drei D-A-CH-Organisationen folgende Forderungen für vertretbare organisierte Höhlentouren (Höhlentrekking):
Organisierte Höhlentouren (Höhlentrekking) sind geführte Touren in nicht als Schauhöhlen (Def. Schauhöhle laut UIS) erschlossene Höhlen oder Höhlenteilen ohne Forschungs- und höhlenkundliche Ausbildungszwecke bzw. mit einem Angebot in der breiten Öffentlichkeit.
Forderungen vom 1. Juni 1998:
* Ausrichtung der Anzahl von Teilnehmern, Häufigkeit und Zeitpunkt der Führungen auf die Erfordernisse des Höhlenschutzes
* verantwortungsvolle Routenwahl und Meidung sensibler Gebiete inner- und außerhalb der Höhle
* Beschränkung der Touren auf zur Zeit touristisch begangene Höhlen
* Verzicht auf Wettkämpfe in Höhlen sowie auf Verwendung der Höhle als "Sportgerät"
* Verzicht auf Biwaks in Höhlen für touristische Zwecke
* Vereinbarkeit mit den satzungsgemäßen Zielen und der Ethik der D-A-CH-Verbände
* Kontaktpflege zu ortsansässigen Höhlenvereinen
* Rücksichtnahme auf lokale Sitten und Gebräuche
* Information der Teilnehmer über die organisierte Höhlenforschung
* Vorbereitung und Sensibilisierung der Teilnehmer für karst- und höhlenkundliche Aspekte
* Einhaltung von gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen
* Einsatz kompetenter Höhlenführer
* Ausrichtung der Werbung auf Naturerlebnis und nicht auf Abenteuer
* Verzicht auf aggressive Werbung
* Keine Nutzung des Trekking für andere kommerzielle Interessen (Produktwerbung und -verkauf)
* Aufklärung der Teilnehmer über die Gefahren
* Versicherungsschutz für Teilnehmer und Führer.